Funkzeugnisse
UKW-Sprechfunkzeugnisse - UBI und SRC -
Ein Funkgerät erhöht die Sicherheit an Bord.
Nur so können Sie schnell und problemlos mit Küstenfunkstellen, der Berufsschifffahrt (beispielsweise bei Fahrwasserengen oder Brückendurchfahrten), Schleusen, der Wasserschutzpolizei, Rettungsdiensten oder anderen Sportbooten in Kontakt treten.
Als Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses dürfen Sie je nach Zeugnisart (UBI oder SRC) den Sprechfunk entweder im Binnen- oder Seebereich ausüben. Eine Ergänzungsprüfung für das jeweils andere Funkzeugnis ist möglich.
Die einzelnen Zeugnisse sind unbefristet gültig.
Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI):
Dieses Funkzeugnis berechtigt Sie, den Funkverkehr in den Wasserstraßenzonen 1 - 4 ("binnenwärts der Grenze der Seefahrt", z.B. Greifswalder Bodden, Emsmündung, Hamburger Hafen, Elbe, Oder, Spree) auszuüben.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunk (SRC):
Dieses Funkzeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS - Übereinkommens unterliegen und die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen
Englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
