Der amtliche Sportbootführerschein Binnen

für Segelboote

Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen ist dieser Führerschein für alle Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 3 Quadratmetern Segelfläche vorgeschrieben.

Voraussetzung: Mindestalter 14 Jahre

Für die Prüfung benötigen Sie:
  1. ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen Download
  2. Kopie des Kfz-Führerscheins oder polizeiliches Führungszeugnis
  3. ein aktuelles Lichtbild (38 x 45) mm
  4. Prüfungsgebühr
 

Der amtliche Sportbootführerschein Binnen

für Motorboote
 

Dieser Führerschein ist die Grundvoraussetzung zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 15 Metern und einer Motorleistung von mehr als 5 PS auf Binnenwasserstraßen. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei nicht nach der Art der Antriebsmaschine. Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung dürfen Sie also sowohl ein Motor- als auch ein Segelboot unter Motor führen.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
(Bereits 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann man zur Prüfung zugelassen werden.)

Für die Prüfung benötigen Sie:
 
  1. ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen Download
  2. Kopie des Kfz-Führerscheins oder polizeiliches Führungszeugnis
  3. ein aktuelles Lichtbild (38 x 45) mm
  4. Prüfungsgebühr
 

Der amtliche Sportbootführerschein Binnen Kombination

für Motor- und Segelboote
 

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge bis zu 15 Metern, einer Motorleistung über 5 PS bzw. einer Segelfläche über 3 Quadratmeter ein Führerschein erforderlich. Dafür bieten wir einen Kombinationslehrgang an.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre

 
Für die Prüfung benötigen Sie:
 
  1. ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen Download
  2. Kopie des Kfz-Führerscheins oder polizeiliches Führungszeugnis
  3. ein aktuelles Lichtbild (38 x 45) mm
  4. Prüfungsgebühr

Der amtliche Sportbootführerschein

See
 

Der Bundesminister für Verkehr schreibt den Besitz des Sportbootführerscheins See vor, wenn Sie ein Sportboot (Motor- oder Segelboot) ab 5 PS auf den Schifffahrtsstraßen des Küstenbereiches innerhalb des Geltungsbereiches der Seeschifffahrtsstraßenordnung fahren wollen. Das heißt, er gilt für den Bereich von 3 Seemeilen. Der Sportbootführerschein See ist in den meisten Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainer-Staaten, Holland) anerkannt. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung. Er berechtigt aber nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstraßen!

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre

 
Für die Prüfung benötigen Sie:
     
  1. ärztliches Attest über ausreichendes Seh- und Hörvermögen Download
  2. Kopie des Kfz-Führerscheins oder polizeiliches Führungszeugnis
  3. ein aktuelles Lichtbild (38 x 45) mm
  4. Prüfungsgebühr
 

Der Sportküstenschifferschein

SKS
 

Der SKS ist ein freiwilliger amtlicher Führerschein und gilt für Segelyachten und Motorboote innerhalb der 12-Meilen-Zone aller Meere. Er schließt seit 1999 die Lücke zwischen dem amtlichen Sportbootführerschein See (3-Meilen-Zone) und dem amtlichen Sportseeschifferschein (30-Meilen-Zone), die bisher nur von dem verbandsinternen BR-Schein des DSV ausgefüllt wurde. Der SKS stellt eine Qualifikation dar, die von Vercharterern und im Schadensfall auch von Versicherern und Behörden anerkannt und gefordert wird.

Voraussetzung: Der amtliche Sportbootführerschein See

 
Für die Prüfung benötigen Sie:
     
  1. Kopie des Sportbootführerscheines See
  2. ein aktuelles Lichtbild (38 x 45) mm
  3. Prüfungsgebühren
  4. Nachweis über 300 gefahrene Seemeilen